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Network and Information Security Directive 2

NIS2-Richtlinie:
Handlungsbedarf für den Mittelstand

Die neue EU-Richtlinie für Cybersicherheit verpflichtet tausende Unternehmen zu strengeren Sicherheitsmaßnahmen.
Sind Sie vorbereitet?

Was ist NIS2?

Die NIS2-Richtlinie ist die Antwort der EU auf die wachsende Bedrohungslage im Cyberraum. Sie löst die ursprüngliche NIS-Richtlinie ab und erweitert den Anwendungsbereich massiv.

Ziel ist es, ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau in der gesamten Union zu gewährleisten. Betroffene Unternehmen müssen technische, operative und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme zu gewährleisten.

  • Erweiterter Anwendungsbereich (18 Sektoren)
  • Persönliche Haftung der Geschäftsleitung
  • Strenge Meldepflichten bei Vorfällen
  • Sicherheit in der Lieferkette

Die 3 Säulen der Pflichten

1. Risikomanagement

Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) nach "Stand der Technik".

2. Meldepflichten

Erstmeldung von erheblichen Sicherheitsvorfällen innerhalb von 24 Stunden an das BSI.

3. Business Continuity

Konzepte zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs bei Cyberangriffen (Backup, Disaster Recovery).

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Häufige Fragen zu NIS2

Ab wann gilt NIS2?

NIS2 ist bereits in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Das deutsche NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist die nationale Entsprechung.

Gibt es Ausnahmen für KMU?

Grundsätzlich gilt NIS2 ab 50 Mitarbeitern und 10 Mio. € Jahresumsatz. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte kritische Sektoren (z.B. DNS-Dienste Provider, Vertrauensdienste), die unabhängig von der Größe betroffen sind.

Was passiert, wenn ich NIS2 ignoriere?

Es drohen erhebliche Bußgelder (bis zu 10 Mio. € oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes bei wesentlichen Einrichtungen). Zudem haftet die Geschäftsführung persönlich für die Umsetzung der Maßnahmen.

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